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Bauen & Immobilien

Wir beraten und unterstützen natürliche und juristische Personen in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten, egal ob beim Kauf oder Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von privaten Immobilien, gewerblicher Immobilien und Wohnhausprojekten sowie bei Bauträgerprojekten.

Zusammenarbeit und Vertrauen spielen im Immobiliengeschäft eine besonders große Rolle, denn für viele ist es das in ihrem Leben wichtigste und auch größte Geschäft, das gut durchdacht, geplant und überlegt werden muss und daher rechtlicher Begleitung bedarf. Selbst ein Bauträgerprojekt ist erst dann erfolgreich, wenn der erzielte Projektnutzen höher ist als die Kosten.

Nicht umsonst sagt Konfuzius: „Das erste Haus baust du für deinen Feind das zweite für deinen Freund und das dritte für dich selbst.“

Bauträgerprojekte

Bereits im Planungsstadium ist der Überblick zu bewahren und strategische Ansätze zu verfolgen. Unsere Kompetenz beinhaltet rechtliche Beratung, Errichtung von Bauträgerverträgen nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG), treuhändische Abwicklung, Begründung von Wohnungseigentum, Sicherstellung der Käufer nach dem BTVG, Begleitung nach Abschluss der Projekte (bspw. iZm Vermietung, automatisierte und individuelle Mahnstrategie sowie Einbringung von Mietzins- und Räumungsklagen).

Rechtsanwalt Mag. Philipp Frenzl verfasste für Thomson Reuters einen Leitfaden zum Immobilienrecht („Q&A guide to corporate real estate law in Austria“). Dieser Q&A-Leitfaden gibt einen ersten allgemeinen Überblick über das Immobilienrecht und den Immobilienmarkt in Österreich und ist auf der Website von Thomson Reuters abrufbar: https://uk.practicallaw.thomsonreuters.com/w-015-9215.

In der Vergangenheit haben wir unter anderem

Immobilienkauf- und Verkauf

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist alles andere als eine alltägliche Transaktion. Es geht um große Summen und nur wenige verfügen über ausgedehnte Erfahrung. Umso wichtiger ist es, einen kompetenten Partner zur Seite zu haben. Wir kennen sowohl den Markt als auch das anwendbare Recht, wissen welche Informationen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie haben und helfen Ihnen, unter anderem, folgende Fragen rasch zu beantworten:

Für den rechtssicheren Liegenschaftserwerb sind folgende weitere Schritte erforderlich:

Gerne unterstützen wir sie bei diesen Aufgaben, sodass Ihre Immobilientransaktion von Anfang bis Ende professionell abgewickelt und potentiell drohende Konflikte gut abgefedert werden.

Weitere Infos / Read more unter FAQs.

 

In der Vergangenheit haben wir unter anderem

Immobilientransaktionen

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen groß angelegter Immobilientransaktions-Projekte. Unsere Leistung reicht von der Beratung bei Projektentwicklung und Projektfinanzierung bis zur steuer- und gewinnoptimierten Verwertung eines Immobilienprojekts (z.B. über Share oder Assets Deals).

Stets umfasst unser Service die juristische und strategische Beratung, die treffsichere Vertragsgestaltung, sowie die professionelle Verhandlungsführung gemeinsam mit dem Mandanten.

In der Vergangenheit haben wir unter anderem

Immobilien-transaktionen

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen groß angelegter Immobilientransaktions-Projekte. Unsere Leistung reicht von der Beratung bei Projektentwicklung und Projektfinanzierung bis zur steuer- und gewinnoptimierten Verwertung eines Immobilienprojekts (z.B. über Share oder Assets Deals).

Stets umfasst unser Service die juristische und strategische Beratung, die treffsichere Vertragsgestaltung, sowie die professionelle Verhandlungsführung gemeinsam mit dem Mandanten.

In der Vergangenheit haben wir unter anderem

Real Estate Due Diligence

Wir unterstützen und beraten im Zusammenhang mit der Risikoprüfung & Risikoevaluierung bei Projektfinanzierungen und Projektentwicklungen sowie Share & Asset Deals, Buyer Due Diligence und Vendor Due Diligence. Durch die Real Estate Due Diligence des zu kaufendenden Objektes wird die gebotene Sorgfalt eingehalten, aufschlussreiche Immobilientransparenz sichergestellt, sowie die mit einem Projekt verbundenen Chancen und Risiken evaluiert. Zwischen der Real Estate Due Diligence und dem Kauf sollte aber nicht allzu viel Zeit verstreichen, da ansonsten die Aussagekraft des verfolgten Zweckes verloren geht. Geprüft werden insbesondere die Bereiche Recht („Legal Due Diligence“), Finanzen („Financial Due Diligence“), Steuern („Tax Due Diligence“), aber auch bautechnische Faktoren („Technische Due Diligence“), Altlasten, Umweltschutz, etc. Der Fokus unserer Beratung liegt auf der „Legal Due Diligence“. Sollte aber für bestimmte Untersuchungsgegenstände spezifisches (nicht juristisches) Fachwissen erforderlich sein, können wir auf ein dichtes Netzwerk an Experten zurückgreifen.

In der Vergangenheit haben wir unter anderem

Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge, Bauwerks- und Architektenverträge

Unsere Leistung in diesem Bereich beinhaltet eine umfassende rechtliche Beratung sowie die Prüfung und Errichtung von Verträgen aller Art, bspw. Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge, Totalunternehmerverträge oder Bauwerks- und Architektenverträge.

Charakteristisch für den Generalunternehmervertrag ist, dass der Generalunternehmer die versprochenen Werke nicht oder nicht zur Gänze im Rahmen seines eigenen Unternehmens erbringt, sondern seinerseits weitere Werkverträge mit Subunternehmern abschließt.

Als Totalunternehmer wird ein Auftragnehmer bezeichnet, der zumindest einen wesentlichen Teil der Bauleistung selbst ausführen muss, jedoch hinsichtlich der Planungsleistungen berechtigt ist, diese ganz oder teilweise an Subunternehmer (Architekten, Ziviltechniker) zu vergeben.

Der sogenannte Bauvertrag bzw. Bauwerkvertrag ist ein entgeltlicher Werkvertrag, wobei einer Leistung (z.B. die Errichtung eines Rohbaus oder die Elektroinstallation) eine Gegenleistung (z.B. Werkvertragslohn) gegenübersteht.

Der Architektenvertrag enthält in der Regel sowohl Elemente des Werkvertrages, als auch Elemente des Bevollmächtigungsvertrages (Geschäftsbesorgungsvertrages).

Schließlich unterstützen und beraten wir auch bei der Erstellung von Superädifikats- und Baurechtsverträgen, Dienstbarkeitsverträgen sowie etwa Verträge iZm Windkraftanlagen.

Der Fokus unserer Tätigkeit liegt in der detaillierten Prüfung und/oder Erstellung dieser Verträge.

In der Vergangenheit haben wir unter anderem

Generalunternehmer- und Generalübernehmer-verträge, Bauwerks- und Architektenverträge

Unsere Leistung in diesem Bereich beinhaltet eine umfassende rechtliche Beratung sowie die Prüfung und Errichtung von Verträgen aller Art, bspw. Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge, Totalunternehmerverträge oder Bauwerks- und Architektenverträge.

Charakteristisch für den Generalunternehmervertrag ist, dass der Generalunternehmer die versprochenen Werke nicht oder nicht zur Gänze im Rahmen seines eigenen Unternehmens erbringt, sondern seinerseits weitere Werkverträge mit Subunternehmern abschließt.

Als Totalunternehmer wird ein Auftragnehmer bezeichnet, der zumindest einen wesentlichen Teil der Bauleistung selbst ausführen muss, jedoch hinsichtlich der Planungsleistungen berechtigt ist, diese ganz oder teilweise an Subunternehmer (Architekten, Ziviltechniker) zu vergeben.

Der sogenannte Bauvertrag bzw. Bauwerkvertrag ist ein entgeltlicher Werkvertrag, wobei einer Leistung (z.B. die Errichtung eines Rohbaus oder die Elektroinstallation) eine Gegenleistung (z.B. Werkvertragslohn) gegenübersteht.

Der Architektenvertrag enthält in der Regel sowohl Elemente des Werkvertrages, als auch Elemente des Bevollmächtigungsvertrages (Geschäftsbesorgungsvertrages).

Schließlich unterstützen und beraten wir auch bei der Erstellung von Superädifikats- und Baurechtsverträgen, Dienstbarkeitsverträgen sowie etwa Verträge iZm Windkraftanlagen.

Der Fokus unserer Tätigkeit liegt in der detaillierten Prüfung und/oder Erstellung dieser Verträge.

In der Vergangenheit haben wir unter anderem

Miet- und Pachtverträge & Mahnstrategie

Unsere Leistung beinhaltet die Errichtung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen insbesondere im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Mietzinsforderungen, Kündigungen, Räumungsklagen sowie der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Wir unterstützen Bauträger, Genossenschaften und/oder Unternehmen bei der Einbringung von Mietzins- und Räumungsklagen sowie bei der (Weiter)Entwicklung einer automatisierten und individuellen Mahnstrategie und vertreten diese vor Gerichten und Behörden.

In der Vergangenheit haben wir unter anderem

Einverleibung und Löschung von Pfandrechten, (Real)Lasten oder Grunddienstbarkeiten / Nebenkosten

Wir werden für Sie bei der Einholung und/oder Erstellung grundbuchsfähiger Urkunden, der Einverleibung von Pfandrechten, Lasten, Grunddienstbarkeiten, sowie Hausdienstbarkeiten oder der Lastenfreistellung im Grundbuch tätig.

Unsere Unterstützung umfasst auch die Beratung im Zusammenhang mit anfallenden Nebenkosten, über die vor Unterfertigung des Kaufvertrages transparent aufzuklären ist.

Weitere Infos / Read more unter FAQs.

In der Vergangenheit haben wir unter anderem

Schenkung, Übergabe & Nebenkosten

Wir unterstützen und beraten bei der Erstellung und Verfassen von Schenkungs- und Übergabeverträgen sowie deren grundbücherlicher Durchführung.

Die Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Verkauf bzw. Kauf oder der Schenkung stellen sich wie folgt dar (Stand Februar 2023):

Die Grunderwerbssteuer kann in bestimmten Fällen (innerhalb der Familie) reduziert anfallen:

Weitere Infos / Read more unter FAQs.

Wenn beabsichtigt wird, die erworbene Liegenschaft oder das erworbene Grundstück sofort oder binnen kurzer Zeit weiter zu veräußern, so kann unter Umständen die gerichtliche Eintragungsgebühr entfallen („Sprungeintragung“): Weitere Infos / Read more unter FAQs

Nebenkosten können also je nach Höhe des Kaufpreises der Immobilie beträchtlich sein (bzw. könnten zum Teil vermieden werden) und sollten bei der Planung jedenfalls berücksichtigt und in die Kalkulation mitaufgenommen werden.

Durch professionelle rechtliche Beratung und Durchsetzung kann es unter Umständen gelingen, beträchtliche Teile dieser Kosten einzusparen. Wir beraten Sie gerne umfassend über die Möglichkeit, Gebühren zu vermeiden.

In der Vergangenheit haben wir unter anderem