Der SWIFT-Ausschluss Russlands kurz erklärt und erste Folgen für den österreichischen Finanzmarkt
Die EU-Sanktionen gegen Russland zeigen erste Wirkung, auch in Österreich: In Folge der von der EU gegen Russland iZm dem Ukraine-Krieg verhängten Sanktionen und dem damit verbundenen Ausschluss einiger russischer Banken aus dem Bankenkommunikationssystem SWIFT wurde die Sberbank Europe AG und deren Tochtergesellschaften in Kroatien und Slowenien nunmehr von der Europäischen Zentralbank (EZB) als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ eingestuft. Das hat auch für heimischen Kunden gravierende Folgen.
Der SWIFT-Ausschluss und seine Folgen
Konkret richten sich die Sanktionen gegen jene russischen Banken, die in Anhang III der Verordnung (EU) 833/2014 gelistet sind, somit Sberbank, VTB Bank, Gazprombank, Vnesheconombank (VEB) und Rosselkhozbank. Sowohl die Sberbank also auch die VTB Bank haben jeweils mit Sberbank Europe AG sowie der VTB Bank (Europe) SE, eine Niederlassung in Wien.
SWIFT steht abkürzend für „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication” und bietet weltweit die technische Infrastruktur für Kommunikationsdienstleistungen zum Austausch von Informationen zu Finanztransaktionen an. SWIFT wird weltweit von einer Vielzahl von Finanzmarktinfrastrukturen genutzt und spielt eine wichtige Rolle im Finanzsystem. Ein Ausfall der weltweiten Kommunikationskanäle zwischen den Finanzmarktakteuren könnte daher schwerwiegende Folgen haben, weshalb SWIFT der Überwachung durch die Zentralbanken der G10 und der EZB unterliegt.
Durch die gegen Russland erhobenen SWIFT-Sanktionen wurden russische Banken vom globalen Finanzsystem abgeschnitten, wodurch der Handel zwischen Russland und dem Westen weitreichend eingeschränkt werden dürfte, da die meisten Geschäfte (z.B. Gas- & Ölimport) mit Russland über SWIFT abgerechnet werden. In Folge könnten Geschäfte mit Russland künftig nur mehr verlangsamt und teuer abgewickelt werden, somit dürften sich Unternehmen vermutlich ganz aus Russland zurückziehen und ihre Aktivität in Russland einstellen. Diese Sanktionen treffen folglich nicht nur Russland sondern auch westliche Staaten und Unternehmen, die zB offene Forderungen gegenüber Russland und seinen Unternehmen haben.
Ein Aspekt scheint aus Sicht wirksamer Sanktionen wichtig: Die EU muss auch verhindern, dass russische Institute mittelbar über andere Banken Zahlungen abwickeln können, die (noch) nicht aus dem SWIFT-Netzwerk ausgeschlossen sind. Es kommt nämlich durchaus vor, dass eine Banken keinen direkten Zugang hat, sondern über ein Vertragsverhältnis mit einer anderen Bank Zahlungen über diese abwickelt. Insofern ist durchaus möglich, dass noch weitere russische Banken aus SWIFT ausgeschlossen werden.
Auswirkungen auf Tochtergesellschaften russischer Institute
Die Sberbank Europe AG ist die erste russische Bank, der aufgrund der EU-Sanktionen die Abwicklung droht, weitere russische Banken könnten jedoch bald folgen. Die Sberbank Europe AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Sberbank Russia. Hauptaktionär der Sberbank Russia wiederum ist die Russische Föderation (50%-Anteil plus Stimmrechtsaktie). Die Sberbank Europe AG hat ihren Hauptsitz in Wien. Die Bank unterliegt der direkten Aufsicht der EZB und wurde sie aufgrund des Umfangs ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeiten als „bedeutend“ eingestuft.
Gemäß ihrer Einstufung geht die EZB davon aus, dass die Bank in naher Zukunft wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, ihre Schulden bzw sonstigen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu bedienen. Als „ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend“ („failing or likely to fail“) stuft die Bankenaufsicht jene Kreditinstitute ein, welche nicht mehr existenzfähig sind.
Laut einer Pressemitteilung der EZB sei es, infolge der „Auswirkungen der geopolitischen Spannungen auf ihre Reputation“, zu erheblichen Abflüssen bei der Sberbank Europe AG und ihrer Tochtergesellschaften gekommen und habe sich hierdurch ihre Liquiditätslage verschlechtert. Aufgrund fehlender verfügbarer Maßnahmen bestünden gemäß der EZB auch keine realistischen Aussichten darauf, dass diese Position in der Bankenunion wiederhergestellt würde.
Diese Einstufung wurde zwischenzeitlich auch vom Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board – SRB) bestätigt. Zur Prüfung weiterer erforderlicher Schritte wurde daher ein zeitlich befristetes Moratorium gegen die Sberbank Europe AG verhängt; dies mit dem Ziel, die Finanzmarktstabilität in der Bankenunion zu sichern und zu stärken.
Aufsichtliche Maßnahmen und Moratorium
Unter einem Moratorium versteht man allgemein eine Stundung, also ein vorübergehendes Ruhen von Fälligkeiten. Moratorien sollen der Bewältigung kurzfristiger Liquiditätsschwierigkeiten von Kreditinstituten dienen.
Im Auftrag des SRB hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), als zuständige nationale Abwicklungsbehörde, somit nunmehr ein 48-stündiges, bis 01.03.2022 23:59 Uhr befristetes, Moratorium über die Sberbank Europe AG verhängt.
Gemäß einer Pressemitteilung der FMA gelten für die Zeit des Moratoriums nun folgende Einschränkungen:
- Alle Zahlungs- und Lieferverpflichtungen der Sberbank Europe AG gegenüber ihren Gläubigern sind ausgesetzt.
- Gläubiger können keine Sicherungsrechte gegenüber der Sberbank Europe AG durchsetzen.
- Kündigungsrechte von Vertragspartnern der Sberbank Europe AG werden vorübergehend ausgesetzt.
- Die Durchsetzung von Sicherungsrechten abgesicherter Gläubiger der Sberbank Europe AG wird untersagt.
- Die Kündigungsrechte einer Partei eines Vertrags mit der Sberbank Europe AG werden ausgesetzt.
Während des Moratoriums ist es der Sberbank Europe AG daher untersagt, Auszahlungen, Überweisungen oder andere Transaktionen durchzuführen. Zur Sicherung des nötigsten täglichen Bedarfs sollen Einleger erstattungsfähiger Einlagen in dieser Zeit jedoch dennoch Zugang zu einem Betrag iHv bis zu EUR 100,00 pro Tag haben. Auch Einlagen von privaten Anlegern sind in der Europäischen Union dennoch durch nationale Einlagensicherungssysteme geschützt; dies bis zu einer Höhe von EUR 100.000,00.
Das Moratorium verhindert somit, dass Gelder der Sberbank Europe AG nach Russland abfließen.
Wahrscheinliche mögliche nächste Schritte in der Prüfung des SRB dürfte eine Entscheidung über die Abwicklung der Bank oder eine Insolvenz sein, berücksichtigt wird hierbei stets das öffentliche Interesse.
Ausblick
Kommt es zur Abwicklung der Bank – oder weiterer russischer Tochterbanken im Unionsgebiet – wird entweder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Abwicklungsbehörde leitet eine Abwicklung nach dem SRM ein. Die Folgen für private und Geschäftskunden sind jedenfalls erheblich: Bis auf die gesicherten Einlagen kommt es dann voraussichtlich zu einem bail-in oder einer Herabschreibung von Forderungen. Außerdem werden viele Unternehmen Forderungen wertberichtigen müssen, die sie gegenüber russischen Vertragspartnern haben.
Was wir für Sie tun können
Unser Bankrechtsteam verfügt über besondere Erfahrungen mit dem Abwicklungsregime von Banken und dem Einlagensicherungsrecht. Wir unterstützen daher Unternehmen, die als Kunden vom Ausfall der Sberbank betroffen sind. Ebenso beraten wir Banken, wie sie mit dem neuen Sanktionsregime umgehen müssen.
Dr. Clemens Voelkl am 1. März 2022