EU-Richtlinie: Schutz für Whistleblower
Bis Dezember 2021 muss die Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) des Europäischen Parlaments in Österreich umgesetzt werden. Die Richtlinie sieht Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern, welche Verstöße gegen Unionsrecht melden, vor.
Öffentliche und private Organisationen werden zur Umsetzung eines Whistleblower-Systems verpflichtet, welches einen hohen Schutz für Hinweisgeber sicherstellen soll. Dabei umfasst der Hinweisgeberschutz ein großes Spektrum an Rechtsbereichen, wie unter anderem Finanzleistungen, Schutz der Privatsphäre personenbezogener Daten sowie Umweltschutz. In den persönlichen Anwendungsbereich fallen Personen, die im privaten oder öffentlichen Sektor tätig sind und im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben.
Die Richtlinie sieht die Einrichtung von internen und externen Kanälen für die Meldung von Missständen vor. Hinweisgeber sollen sich zuallererst an interne Meldekanäle ihrer Organisation wenden, bevor sie von Behörden eingerichtete externe Kanäle nutzen. Juristische Personen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern haben bis 17. Dezember 2023 Zeit, um interne Meldekanäle einzurichten. Für größere Organisationen ab 250 Arbeitnehmern endet die Umsetzungsfrist bereits am 17. Dezember 2021.
Durch Umsetzung der Vorschriften sollen Hinweisgeber besonders vor Repressalien, wie zB Entlassung und Benachteiligungen, geschützt werden. Hierzu enthält die Richtlinie eine Auflistung unterstützender Maßnahmen, zu denen der Hinweisgeber Zugang haben muss. Diese umfassen unter anderem kostenlose Beratungsmöglichkeiten und Prozesskostenhilfe. Weiters sind Behörden und Unternehmen verpflichtet innerhalb von drei Monaten auf Meldungen von Missständen zu reagieren und diese weiterzuverfolgen.
Voelkl Rechtsanwaelte am 27. Januar 2021