Gesellschafts- & Unternehmensrecht
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Unterstützung der operativen Tätigkeit von Unternehmen und der gesamtheitlichen Beratung in unternehmensrechtlichen Fragen.
Manager, Gesellschafter und Gesellschaften beraten wir in allen kapital- oder personengesellschaftsrechtlichen Belangen. Unsere Rechtsanwälte übernehmen auch selbst regelmäßig Organfunktionen in Unternehmen, weshalb wir deren Bedürfnisse verstehen und praxisorientiere Lösungen anbieten können.
Wir beraten unsere Mandanten auch in anderen Bereichen der unternehmerischen Kooperation, welche nicht dem klassischen Gesellschaftsrecht zugezählt werden, zB bei Projekt-ARGE, Vermittlungsvereinbarungen, Know-How-Sharing etc.
Bei großen Projekten mit umfangreichen Anforderungen zB umfassende Due Diligence können wir innerhalb kurzer Zeit ein maßgeschneidertes Team von Spezialisten in unserem Kooperationsnetzwerk zusammen stellen, die zu den anerkanntesten Experten Österreichs in ihren jeweiligen Fachbereichen zählen.
Unternehmensnachfolge
insbesondere bei Familienunternehmen
Unternehmens-nachfolge
insbesondere bei Familienunternehmen
Verträge mit Gesellschaftsorganen
z.B. mit Aufsichtsräten, Managern, Abschlussprüfern
Projekte & Erfahrungen
In den letzten Jahren haben wir unter anderem
- einen britischen Fonds und ein türkisches Industriekonglomerat beim Verkauf der Beteiligung an einer österreichischen Forschungsgesellschaft beraten
- einen Investor beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einem Multi-Media-Unternehmen begleitet
- eine deutsche Landesbank beim Verkauf einer österreichischen Beteiligungsgesellschaft vertreten
- österreichische Banken bei Verkaufsverhandlungen mit ausländischen Investoren beraten
- zahlreiche Kapitalmaßnahmen und Umgründungen begleitet
- Banken bei der Einbringung ihrer Unternehmen in Aktiengesellschaften vertreten
- Genossenschaften bei Änderung der Haftungsart beraten
- mehrere Unternehmensgründungen von Start-Ups begleitet