Kommunalkredit und Völkl Rechtsanwälte entwickeln digitale Plattform für Spezialveranlagungen
Nicht viele Banken reihen in ihren Digitalisierungsprojekten Nischenzielgruppen ganz nach vorne. Die Kommunalkredit bildet hier eine Ausnahme: Sie hat die Digitalisierung ihrer Anlageplattform für Gemeinden und öffentlichkeitsnahe Unternehmen in den Fokus gerückt und diese technisch wie optisch komplett neu aufgesetzt. www.kommunalkreditdirekt.at zeigt eine moderne, übersichtliche Website mit einem vollständig digitalisierten Anmeldeprozess für Neukunden.
Gemeinden und deren Verbände, Länder, Bund, Sozialversichersicherungsanstalten, Kammern sowie öffentlichkeitsnahe Unternehmen können bei KOMMUNALKREDIT DIREKT Festgeldeinlagen zwischen einem und 36 Monaten veranlagen und auf das Finanzierungs- und FörderungsKnow-how der Kommunalkredit – ein langjähriger Partner der österreichischen Kommunen – zugreifen. Die Einlagen (Stand 30.06.2020: EUR 387 Mio.) ermöglichen zukunftssichernde Infrastruktur mit Fokus auf Energie, Umwelt, Digitalisierung und soziale Infrastruktur.
„Bei der Entwicklung haben wir besonders darauf geachtet, rechtliche und regulatorische Anforderungen auf verständliche und leicht anwendbare Weise digital umzusetzen“, erläutert die bei der Kommunalkredit für Markets Sales verantwortliche Projektauftraggeberin Anne Aubrunner. Die vom Kunden erfassten Daten münden bei Eröffnung der Geschäftsbeziehung direkt in die technischen Schnittstellen. Auf dem Weg dorthin passieren sie, auf einander aufbauend und digital dokumentiert, alle erforderlichen regulatorischen Checkpoints im Onboarding-Prozess. Dies garantiert bestmögliche Datenqualität, eine sorgfältige Prüfung und Transparenz in der Geschäftsbeziehung.
Besonders benutzerfreundlich ist auch das klar strukturierte und aufgeräumte Online Banking-Portal. „Bei der gesamt sehr kundenorientierten Umsetzung hat uns das Team von Völkl Rechtsanwälte hervorragend unterstützt. Durch unsere agile und kundenzentrierte Zusammenarbeit wurden Convenience und Rechtssicherheit zur digitalen Realität“, so Aubrunner. „Wir freuen uns, dass wir dieses spannende Projekt rechtlich begleiten konnten. An Digitalisierung führt im Banking kein Weg vorbei. Wir können bei jedem neuen Projekt unsere Erfahrungen nutzen, lernen aber auch Neues dazu“, so Rechtsanwalt Clemens Völkl. Zahlreiche Fragen waren in den Bereichen Regulatorik, Bankvertrags- und E-Commerce-Recht zu lösen, wobei es gelungen ist, die User-Experience möglichst nicht zu beeinträchtigen.
Voelkl Rechtsanwaelte am 3. September 2020