Neu: Regulatory Sandbox für FinTechs
Am 7.7.2020 beschloss der Gesetzgeber im Nationalrat die Errichtung einer „Regulatory Sandbox“ bei der Finanzmarktaufsicht (FMA), wodurch Unternehmen, welche im Finanzsektor tätig sind und deren Tätigkeiten unter das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz fallen, bei der Entwicklung ihrer Geschäftsideen unterstützt werden sollen. Das Konzept bietet FinTechs unter Aufsicht der FMA einen geschützten Entwicklungsrahmen, in dem die Startups ihre innovativen Geschäftsmodelle im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen testen und eine Beschleunigung der Marktreife erzielen können. Die Aufsicht soll zudem, unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse, einen Einblick in laufende technologische Entwicklungen erhalten. Der Bund stellt hierfür pro Jahr eine Finanzierung iHv € 500.000 zweckgebunden zur Verfügung, die jährlich eine Teilnahme von bis zu 5 Bewerbern ermöglichen soll.
Die Aufnahme in die Regulatory Sandbox ist bei der FMA zu beantragen. Folgende Voraussetzungen sind unter anderem zu erfüllen:
- Das Geschäftsmodell des Antragstellers muss auf Informations- und Kommunikationstechnologie basieren, bei dem eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung notwendig sein wird.
- Die zu testende Tätigkeit hat im direkten oder indirekten volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz zu liegen. Bei Nichtvorliegen öffentlichen Nutzens, bei erwartbarer Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes, kann das zu testende Geschäftsmodell der Sandbox nicht zugewiesen werden.
- Zur Umsetzung ist das Vorliegen der Testreife erforderlich. Dh, es dürfen keine rechtlichen oder technischen Hindernisse entgegenstehen.
- Darüber hinaus müssen die offenen aufsichtsrechtlichen Fragen im Rahmen der Teilnahme an der Sandbox abgeklärt werden können.
Zur Beurteilung des Vorliegens der oben genannten Kriterien, sind der FMA alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Geschäftspläne sowie notwendige Nachweise, zu übermitteln.
Unsere Rechtsanwälte unterstützen gerne bei der Antragstellung sowie Erlangen der Testreife und Formulierung der aufsichtsrechtlichen Fragen.
Voelkl Rechtsanwaelte am 15. Juli 2020