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Start-Up Beratung

Gründer und Start-Up – Unternehmen haben in der Anfangsphase ihres Unternehmens viele wirtschaftliche, strategische und rechtliche Entscheidungen zu treffen und Verträge mit Investoren, Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten abzuschließen.

Wir beraten Unternehmen von der Gründung bis zum möglichen Exit in allen damit einhergehenden rechtlichen Entscheidungen.

Gründung

Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Venture Capital – Beteiligungsverträgen

Beteiligungsprogramme

Beratung und Ausarbeitung von Gesellschaftsbeteiligungen und Beteiligungen von Mitarbeitern und Management

Beteiligungs-programme

Beratung und Ausarbeitung von Gesellschaftsbeteiligungen und Beteiligungen von Mitarbeitern und Management

Vertragsrecht

Erstellen von AGB, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Rahmenverträge, Lieferverträge, Nutzungsbedingungen etc.

Digitalisierung

Schutz von Software durch geeignete IT-Verträge und Beratung von IT-Projekten, SaaS-Lösungen, Cloud Computing, Lizenzverträge.

 

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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Start-Ups, zB Geschäftsführerverträge, Arbeitsverträge, Werkverträge und freie Dienstnehmer-Verträge, Mitarbeiterbeteiligung

Finanzierung

Beratung zu passenden Finanzierungvarianten und Beteiligungsmodellen, etwa Business Angel, Venture Capital, Finanzierungsrunden, Bankkredit und Förderprogramme

Projekte & Erfahrungen

In den letzten Jahren haben wir unter anderem