Start-Up Beratung
Gründer und Start-Up – Unternehmen haben in der Anfangsphase ihres Unternehmens viele wirtschaftliche, strategische und rechtliche Entscheidungen zu treffen und Verträge mit Investoren, Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten abzuschließen.
Wir beraten Unternehmen von der Gründung bis zum möglichen Exit in allen damit einhergehenden rechtlichen Entscheidungen.
Gründung
Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Venture Capital – Beteiligungsverträgen
Beteiligungsprogramme
Beratung und Ausarbeitung von Gesellschaftsbeteiligungen und Beteiligungen von Mitarbeitern und Management
Beteiligungs-programme
Beratung und Ausarbeitung von Gesellschaftsbeteiligungen und Beteiligungen von Mitarbeitern und Management
Vertragsrecht
Erstellen von AGB, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Rahmenverträge, Lieferverträge, Nutzungsbedingungen etc.
Digitalisierung
Schutz von Software durch geeignete IT-Verträge und Beratung von IT-Projekten, SaaS-Lösungen, Cloud Computing, Lizenzverträge.
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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Start-Ups, zB Geschäftsführerverträge, Arbeitsverträge, Werkverträge und freie Dienstnehmer-Verträge, Mitarbeiterbeteiligung
Finanzierung
Beratung zu passenden Finanzierungvarianten und Beteiligungsmodellen, etwa Business Angel, Venture Capital, Finanzierungsrunden, Bankkredit und Förderprogramme
Projekte & Erfahrungen
In den letzten Jahren haben wir unter anderem
- ein Start-Up bei der Gestaltung einer Online-Plattform für Gesundheitsprodukte unterstützt
- ein Unternehmen bei der Entwicklung und dem Vertrieb einer Softwarelösung für den Finanzmarkt beraten
- die Gründer eines Start-Ups bei der Verhandlung mit institutionellen Investoren beraten
- ein Start-Up bei der Gründung und Entwicklung einer Cloud-basierten SaaS-Lösung beraten