Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschafts-
Strafrecht
Wir beraten und vertreten natürliche und juristische Personen, Rechtsabteilungen und Compliance Officer hinsichtlich Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten, Korruption oder Geldwäsche.
Die allgemeine Prävention strafbarer Handlungen zum Schaden des Unternehmens (Fraud Prevention and Detection) ist ein Kernbereich unserer Tätigkeit.
Bei Verdacht strafbarer Handlungen erstreckt sich unsere Tätigkeit aber auch auf die forensische Prüfung von Sachverhalten, die Einleitung oder Verhinderung von Strafverfahren. Dabei vertreten wir Leitungsorgane und Unternehmen nicht nur auf Beschuldigten- und Angeklagtenseite, sondern soweit dies im Interesse des Unternehmens liegt, als Opfer oder Privatbeteiligtenvertreter, um die zivilrechtlichen Ansprüche des Privatbeteiligten zu verfolgen.
Compliance
Wir vereinen Prozesserfahrung mit strafrechtlicher und wirtschaftlicher Kompetenz und unterstützen Unternehmen und deren Leitungsorgane sowie Unternehmens- und VerbandsjuristInnen bei einer haftungsvermeidenden Compliance-Beratung.
In der Vergangenheit haben wir unter anderem
- Unternehmen zur Sorgfalt des Vorstands bzw. der Geschäftsführung in Zusammenhang mit der Einhaltung der Compliance beraten
- Leitungsorgane von Gesellschaften in Themen wie Compliance-Organisation, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem beraten
- Stellungnahmen zu haftungsvermeidenden Compliance-Organisationen erstattet
- bei der Überprüfung und Erstellung von Risikoanalysen und Risiko- und Geldwäschehandbücher beraten
Internal Investigations
Beinhaltet die Begleitung und Beratung von Unternehmen bei der unternehmensinternen Aufklärung von Compliance-Verstößen, die betroffene Unternehmen vermehrt vor große Herausforderungen stellt. Ob Untreue, Betrug, Korruption oder Geldwäscherei – die Liste möglicher Compliance-Verstöße in Unternehmen ist lang.
In der Vergangenheit haben wir unter anderem
- Unternehmen bei der unternehmensinternen Aufklärung von Compliance-Verstößen beraten
- Leitungsorgane (Vorstand, Geschäftsführung) von Gesellschaften in Themen wie Compliance-Organisation, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem beraten
- Bauträger und Gesellschaften zu Geldwäschevorschriften beraten
- Analysen zu unternehmensinternen Systemen, Strukturen und Dokumentation sowie zur Prävention von Untreue, Betrug und Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erstellt
Korruptionsstrafrecht
Mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 hat der Begriff „Korruption“ auch Eingang in den Besonderen Teil des StGB gefunden. Wir beraten hinsichtlich der korruptionsstrafrechtlichen Zulässigkeit von Verhaltensweisen sowie in korruptionspräventiver Hinsicht.
In der Vergangenheit haben wir unter anderem
- Unternehmen, Organe und Privatpersonen in allen Angelegenheiten des Wirtschaftsstrafrechts, wie etwa im Zusammenhang mit finanzstrafrechtlichen Vorwürfen, Korruption und/oder Vermögensdelikten beraten
- im Korruptions-Skandal bei den Wiener Parksheriffs vertreten – zum Medienbericht
- im größten Sport-Wettbetrugsprozess Österreichs vertreten – zum Medienbericht
Vermögensstrafrecht
In Verdachtsfällen strafbarer Handlungen erstreckt sich unsere Tätigkeit auch auf die forensische Prüfung von Sachverhalten, die Einleitung oder Verhinderung von Strafverfahren, insbesondere iZm Vermögensdelikten (unter anderem Untreue, Betrug und verwandte Delikte, Förderungsmissbrauch, Internet-Betrügerei, Gläubigerschutzdelikte, Geldwäscherei, Bilanzfälschung, Steuerhinterziehung etc.)
In der Vergangenheit haben wir unter anderem
- Unternehmen, Organe und Privatpersonen in allen Angelegenheiten des Wirtschaftsstrafrechts, wie etwa im Zusammenhang mit finanzstrafrechtlichen Vorwürfen, Korruption und/oder Vermögensdelikten
- im Korruptions-Skandal bei den Wiener Parksheriffs vertreten – zum Medienbericht
- im größten Sport-Wettbetrugsprozess Österreichs vertreten – zum Medienbericht
- die Geschäftsführer eines Unternehmens im Zusammenhang mit Krida- und Untreuedelikten vertreten
Strafprozessuale Vertretung von durch Straftaten Geschädigten
Vertretung von Regierungen, Verbänden, Unternehmen und deren Leitungsorganen, sowie von Einzelpersonen als Opfer oder Privatbeteiligten, um auch die zivilrechtlichen Ansprüche von Privatbeteiligten durchzusetzen, sowie Beratung bei Vermögensrückforderungen für Verluste infolge von Verbrechen.
In der Vergangenheit haben wir unter anderem
- Einzelpersonen als Opfer von Straftaten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche begleitet
- Verbände und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beraten
- Privatbeteiligtenansprüche in Strafverfahren für Verbänden oder Unternehmen angemeldet sowie die Mitwirkungs- und Teilnahmerechte der Privatbeteiligten während der Hauptverhandlung wahrgenommen
- bei Vermögensrückforderungen für Verluste infolge von Verbrechen beraten